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AGB

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH-Reisearrangement interessieren.


1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln

1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH, Rebbergstrasse 18, CH-8356 Ettenhausen für von uns veranstaltete Reisearrangements oder andere im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH vermittelten "Nur-Flug-Arrangements" (wie z.B. APEX/PEX-Flugscheine) und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. Wettkampf-Veranstaltungen sind immer vermittelte Fremdleistungen, für welche Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH in keinem Fall haftet.


2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH abgeschlossen wird

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemei-nen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH wirksam.

2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.


3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Die Leistungen von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. - Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt, selbst wenn Sie mit Ihrem Arran-gement ein Bahnanschlussbillett erhalten.


4. Teilnahmebedingungen
Die von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH organisierten Trainings erfordern eine gute Gesundheit. Die Teilnehmer sind für Ihre Gesundheit persönlich verantwortlich und haben die Trainingsleiter über allfällige Schwächen zu informieren. - Im Zweifelsfalle sollten Sie Ihren Arzt oder eine andere Fachperson vor der Anmeldung konsultieren.
Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH resp. die Trainingsleiter sind berechtigt, Teilnehmer vom Training ganz oder teilweise auszuschliessen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Teilnehmer den Anforderungen nicht gewachsen ist.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt/Preisliste Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH.

5.2 Zahlung
Infolge der langen Überweisungsdauer und der erheblichen Vorleistungen von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH ergeben sich folgende Zahlungsbedingungen:

5.2.1 Reisende mit Wohnsitz in der Schweiz: Europa-Arrangements: Der gesamte Rechnungsbetrag ist 40 Tage vor Arrangementbeginn zahlbar.
Übersee-Arrangements: Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine Anzahlung von Fr. 500.-- pro Person zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist bis 40 Tage vor Arrangementbeginn zahlbar.

5.2.2 Reisende mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz: Anlässlich des Vertragsabschlus-ses ist eine Anzahlung von Fr. 500.-- pro Person zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist bis 40 Tage vor Arrangementbeginn zahlbar.

5.2.3 Die Dokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

5.2.4 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH die Reiseleistungen zu verweigern und nach Verstreichen einer Nachfrist vom Vertrag zu-rückzutreten (Stornokosten bleiben vorbehalten).

5.3 Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise 40 Tage oder weniger vor Arrangementbeginn, so ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.

5.4 Buchungsgebühren
Falls Sie ein "Nur-Landarrangement" (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab Schweiz) oder "Nur-Unterkunft" buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von Fr. 75.-- pro Person, maximal Fr. 150.-- pro Auftrag.


6. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Stornierung)

6.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben.

6.2 Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Stornierung, Annullierung) werden pro Person Fr. 100.--, pro Auftrag maximal Fr. 200.-- als Bearbei-tungsgebühr erhoben (s. Ziffer 6.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.

6.3 Annullierungskosten (Stornierungskosten)

6.3.1 Bei Änderungen, Umbuchungen usw., Annullierungen (Rücktritt) weniger als 61 Tage vor Reisebeginn für Hawaii-Arrangements bzw. 31 Tage vor Reisebeginn für alle anderen Arrangements, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 6.2) folgende Annullierungskosten erhoben:

6.3.2 USA- und Hawaii-Arrangements
60 - 25 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
24 - 16 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
15 - 8 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
7 - 1 Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises

Mietwagen auf Hawaii: Bis Reiseantritt Fr. 100.-- pro Buchung. Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der volle Mietpreis ist zu zahlen.

6.3.3 Alle übrigen Arrangements
30 - 16 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
15 - 8 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
7 - 1 Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises

6.3.4 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

6.4 Annullierungskostenversicherung (Rücktrittskosten-Versicherung)
Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung ist obligatorisch. Sollten Sie bereits über eine solche verfügen, können Sie anlässlich der Buchung auf den Abschluss einer solchen verzichten. Dies wird auf der Bestätigung festgehalten. Die Versi-cherungsleistungen richten sich nach dem Versicherungsvertrag.
Im Falle einer Annullierung (Stornierung) Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung und die Bearbeitungsgebühren geschuldet.


7. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH vor Vertragsabschluss.

7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
c) Wechselkursänderungen ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.

7.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Er-satzleistungen anzubieten.
Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehal-ten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).


8. Reiseabsage durch Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH.

8.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen da-zu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 6.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.

8.2 Mindestteilnehmerzahl
Sofern für Ihre gebuchte Reise eine Mindestteilnehmerzahl gilt, finden Sie diese bei der jeweiligen Reiseausschreibung. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen.

8.3 Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwend-bare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Natur-katastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Rei-se erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH die Reise absagen.


9. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

9.1 Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.

9.2 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 12).


10. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.

In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH-Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH.


11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

11.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH Reiseleitung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

11.2 Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH-Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH-Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.

Sollten Sie wider Erwarten weder die Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH-Reiseleitung noch den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns (Eitzinger Sport und Aktiv-Ferien Gmb in Ettenhausen). Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

11.3 Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH er-setzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 11.1 und 11.2) verlangt (s. Ziffer 12).

11.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestäti-gung der Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH-Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

11.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 11.1 und 11.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machen.


12. Haftung von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH

12.1 Allgemeines
Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH-Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht mög-lich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und na-tionale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schiffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

12.2.2 Haftungsausschlüsse
Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Ver-trages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Eitzinger Sport- und Ak-tivFerien GmbH, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebote-ner Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Die Teilnahme an Wettkämpfen ist nicht Bestandteil der Arrangements von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH und geschieht immer auf das Risiko des Teilnehmers. (Davon bleibt eine allfällige Haftung des entsprechenden Wettkampf-Veranstalters unberührt.)
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH ausgeschlossen.

12.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

12.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Ver-mögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Ver-trages entstehen, ist die Haftung von Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH pro Person auf maximal den zweifachen Reisepreis/Pers. beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

12.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Telekomunikationsmittel usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Video-ausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. - In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. - Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbe-wachten Fahrzeug usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. - Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten, Telekommunikationsmitteln usw. haften wir nicht.

12.2.6 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

12.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.
In Ausnahmefällen veranstaltet Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH Ausflüge usw. im eigenen Namen. In diesem Falle gelten die vorliegenden Allgemeinen Ver-trags- und Reisebedingungen.

12.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle pro Person auf den zweifachen Reise-preis/Pers. beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.


13. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.


14. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bür-ger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.

14.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

14.3 Die Reisenden sind selber für die Ein-haltung der Einreise-, Gesundheits- und De-visenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

14.4 Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. - Gleichfalls weist Sie Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH ausdrück-lich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.


15. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.


16. Anwendbares Recht, Verjährung und Gerichtsstand

16.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar.

16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

16.3 Sämtliche vertraglichen und ausservertraglichen Forderungen verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Die Verwirkung der Ansprüche nach Ziffer 11.5 geht der Verjährung vor.

16.4 Für Klagen gegen Eitzinger Sport- und Aktiv-Ferien GmbH wird der aus-schliessliche Gerichtsstand Frauenfeld (Schweiz) vereinbart.